Fragen rund um die Zusammenarbeit

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur laufenden Buchhaltung, zur Übermittlung Ihrer Unterlagen und zur Zusammenarbeit mit Zettelklar. Ist Ihre Frage nicht dabei, können Sie sich gerne direkt melden


Häufig gestellte Fragen

Zettelklar macht die Zusammenarbeit rund um Ihre laufende Buchhaltung so unkompliziert wie möglich. Sie erhalten verständliche Antworten, klare Abläufe und wissen, an wen Sie sich bei Fragen wenden können.

Welche Aufgaben übernimmt Zettelklar bei der laufenden Buchhaltung?

Zettelklar übernimmt die laufende Erfassung und Buchung Ihrer Geschäftsvorfälle, die Verarbeitung Ihrer Belege sowie die laufende Abstimmung Ihrer Buchhaltung. Je nach vereinbartem Leistungsumfang kommen weitere Aufgaben hinzu – zum Beispiel die Bearbeitung offener Posten oder zusätzliche kaufmännische Unterstützung.

Was muss ich selbst vorbereiten?

Sie stellen Zettelklar die für Ihre Buchhaltung benötigten Belege und Unterlagen zur Verfügung. Das kann digital oder – wenn vereinbart – auch in Papierform erfolgen. Wie die Übergabe genau abläuft, stimmen wir zu Beginn der Zusammenarbeit gemeinsam ab.

Wie werden Belege übermittelt?

Ihre Belege und Unterlagen können Sie Zettelklar digital zur Verfügung stellen. Wenn Sie noch mit Papierbelegen arbeiten, kann auf Wunsch auch die Digitalisierung übernommen werden. Gemeinsam legen wir einen Weg fest, der zu Ihren Abläufen passt.

Welche Buchhaltungspakete gibt es?

Zettelklar bietet die Pakete Mini, Kompakt, Business und Plus. Welches Paket zu Ihrem Unternehmen passt, hängt vom tatsächlichen Umfang Ihrer Buchhaltung und den regelmäßig anfallenden Aufgaben ab. Das klären wir gemeinsam, damit Sie sich nicht selbst in ein Paket einordnen müssen.

Wie funktioniert die digitale Zusammenarbeit?

Für die digitale Zusammenarbeit stellt Zettelklar auf Wunsch ein Mandantenportal zur Verfügung. Darüber können Belege und Unterlagen digital ausgetauscht und die Zusammenarbeit rund um Ihre Buchhaltung organisiert werden. So haben Sie Ihre Unterlagen an einem zentralen Ort und müssen Belege nicht per E-Mail hin- und herschicken.

Kann ich Zettelklar auch nutzen, wenn ich bereits mit einer Buchhaltungssoftware arbeite?

Ja. Wenn Sie bereits eine Buchhaltungs- oder Belegsoftware nutzen, schauen wir uns Ihre bestehenden Abläufe gemeinsam an. Wo es sinnvoll ist, können vorhandene Daten und Strukturen in die Zusammenarbeit einbezogen werden.

Kann ich zusätzliche Leistungen ergänzen?

Ja. Je nach Bedarf können Sie Ihr Paket um weitere Leistungen ergänzen – zum Beispiel Digitalisierung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, kaufmännische Unterstützung oder Leistungen vor Ort. Welche Ergänzungen sinnvoll sind, stimmen wir gemeinsam ab.

Bietet Zettelklar auch Lohn- und Gehaltsabrechnungen an?

Ja. Die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung kann zusätzlich zur Buchhaltung übernommen werden. Auch die Abrechnung von Minijobs und weitere damit verbundene Arbeiten sind möglich. Welcher Umfang benötigt wird, klären wir individuell.

Darf Zettelklar mich steuerlich beraten?

Nein. Zettelklar übernimmt Dienstleistungen im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG. Steuerberatung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie die steuerliche Beurteilung von Sachverhalten gehören nicht zum Leistungsangebot. Dafür wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit meinem Steuerberater?

Zettelklar übernimmt die laufende Buchhaltung im vereinbarten Umfang und bereitet die Daten für die Übergabe vor. Ihr Steuerberater kann darauf aufbauen und übernimmt weiterhin die steuerlichen Aufgaben wie Jahresabschluss und Steuererklärungen.

Noch eine Frage?

Nicht jede Frage lässt sich in einem FAQ beantworten. Wenn Sie wissen möchten, wie die Zusammenarbeit in Ihrem konkreten Fall aussehen kann, schreiben Sie Zettelklar einfach eine Nachricht.